Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
Voraussetzung für die Ausbildungen in Gesundheitsberufen sind Schulabschlüsse, in der Regel der sog. mittlere Bildungsabschluss (Hauptschulabschluss für Masseurausbildung m/w/d). Für nicht in der BRD erworbene Abschlüsse muss Gleichwertigkeit nachgewiesen werden. Sie müssen die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen anstreben:
Oft ein langwieriger Vorgang – zur Hilfe hier der Link des zuständigen NRW-Ministeriums und
der Link zur Seite des Bundesministeriums für Forschung und Bildung: klicken Sie hier.
Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse, Voraussetzungen
- Sie haben einen Berufsfachschulabschluss oder Fachschulabschluss in Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Österreich, Schweiz oder Griechenland erworben
und - Sie haben Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder
- Sie haben ein berechtigtes Interesse an der Anerkennung in Nordrhein-Westfalen (zum Beispiel wegen einer Arbeitsaufnahme).
Weitere Informationen und Hinweise zu anderen Länderzuständigkeiten …
Anerkennung der allgemeinen Hochschulreife (einschließlich der Fachhochschulreife)
- Sie haben außerhalb von Deutschland die Schule abgeschlossen und wollen feststellen lassen, ob dieser Schulabschluss zum Besuch einer deutschen Hochschule/Fachhochschule berechtigt
und - haben die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Hauptwohnsitz in NRW oder
- haben die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Hauptwohnsitz allein im Ausland und wollen in NRW studieren oder arbeiten oder
- haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und den deutschen Hauptwohnsitz oder ihren Tätigkeitsort in Nordrhein-Westfalen und benötigen die Anerkennung zu einem anderen Zwecke als zur Aufnahme eines Studiums (z.B. Berufsausbildung, Arbeitsaufnahme, etc. …).
Im Ausland erworbene Qualifikationen
Der vorliegende Wegweiser soll Ihnen als Antragsteller sowie als Berater behilflich sein, diejenigen zuständigen Stellen schnell und möglichst direkt zu identifizieren, die Sie bei Ihrem Vorhaben der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Qualifikation unterstützt. Das Ziel: eine höhere Transparenz Ihrer beruflichen Qualifikation, so dass sich dadurch Ihre Chancen auf eine angemessene und möglichst sichere Beschäftigung herkunftsunabhängig erhöhen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei. Rufen Sie uns an.