Qualifizierungslehrgang nach §53b SGB XI
§1 Zielsetzung
Die Richtlinien regeln die Aufgaben und Qualifikationen von zusätzlich in stationären Pflegeeinrichtungen einzusetzenden Betreuungskräften im Rahmen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI, damit diese in enger Kooperation mit den Pflegeteams die Betreuung und Lebensqualität von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen verbessern. Ihnen soll durch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegengebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
§2 (1) Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskraft
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die Interesse an einer betreuenden Tätigkeit in der Pflege von Senioren haben, an Berufsrückkehrerinnen, Wiedereinsteiger, pflegende Angehörige sowie an Pflegekräfte mit Praxiserfahrung in der Altenhilfe, Seiteneinsteiger aus sozialen und helfenden Berufen.
Ablauf des Lehrganges Weiterbildung zum Betreuungsassistenten/zur Betreuungsassistentin
Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Praktikum und Aufbaukurs) im Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie einem zweiwöchigen Betreuungspraktikum.
Modul 1
Basiskurs
Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen:
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen wie B. Diabetes und degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparats
- Grundkenntnisse der Pflege- und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen
- Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
Modul 2
Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung
Umfang: zwei Wochen
Das Praktikum, wohnortnah in einer Kooperationsstelle der amt – Gesundheitsakademie im Vest, in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen, zu sammeln.
Modul 3
Aufbaukurs
Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen:
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung sowie Bewegungsangebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten
Das erfahrene Dozententeam:
Lehrkräfte der staatlich anerkannten Fachschulen für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie in der amt – Gesundheitsakademie im Vest erarbeiten mit den künftigen Betreuungskräften ein breites praktisches Repertoire: wie saisonale Bastelarbeiten, Sitztanz, Bewegungsübungen, Kommunikationsspiele.
Durch die interdisziplinären Möglichkeiten in der amt – Gesundheitsakademie im Vest in NRW ist eine abwechslungsreiche und fundierte Weiterbildung im Austausch mit den therapeutischen Fachbereichen der Ergo- sowie Physiotherapie und Logopädie durch erfahrene Lehrkräfte gesichert.
Aufnahmevoraussetzungen für die Weiterbildung in der Pflege
Vor dem Lehrgang ist ein 40-stündiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung zu absolvieren.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist wünschenswert, jedoch nicht erforderlich. Die Teilnehmer sollen mindestens 18 Jahre alt sein, einen Schulabschluss vorweisen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Die gesundheitliche Eignung (keine Allergien gegen Hausstaub, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, ein uneingeschränktes Bewegungssystem, keine Infektionskrankheiten) soll durch ein hausärztliches Attest belegt werden.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung.
Bewerben Sie sich bitte unter info@amt-schulen.de mit folgenden Dokumenten:
- tabellarischer Lebenslauf + Foto
- Gesundheitszeugnis und Impfnachweis (Masern)
- Einfaches Führungszeugnis
- Nachweis über das Orientierungspraktikum
- Nachweis des Schulabschlusses / Berufsausbildung
- Mindestens B2 Sprachniveau bei Nicht-Muttersprachlern