Logopädie Ausbildung: Was ist Logopädie? Ziel der logopädischen Therapie ist es, die Kommunikationsfähigkeit der Patienten wiederherzustellen oder im Rahmen einer umfassenden Rehabilitation zu verbessern. Damit wird die soziale Integration gefördert bzw. wiederhergestellt. Ebenso ist es die Aufgabe, bei beginnenden Symptomen vorbeugend und beratend einzugreifen, um schwere Störungen abzuwenden. Im Einzelnen behandeln Logopäden (m/w/d) Patienten mit Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechablaufs, des Redeflusses, der Nahrungsaufnahme und des Gehörs. Letztere allerdings nur, wenn sich diese auf Sprache und Sprechen auswirken. Menschen aller Altersgruppen können von solchen Störungen betroffen sein: Erwachsene, Jugendliche, Schulkinder, Kinder im Vorschulalter und Säuglinge.
Die Tätigkeitsfelder von Logopäden und Logopädinnen sind vielfältig, so arbeiten sie z.B. in Logopädischen Praxen, in Akutkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Frühförderzentren oder Kindergärten. Die Klienten und Klientinnen sind in jedem Lebensalter, von kindes- bis ins hohe Lebensalter. Dies ist eine ständige Herausforderung und setzt Flexibilität und ein hohes Maß an Empathie voraus.
Ausbildung in unserer Logopädieschule
Die Ausbildung zum Logopäden (m/w/d) dauert 3 Jahre und findet in einer staatlich anerkannten Lehranstalt für Logopädie statt. Die Logopädieausbildung umfasst 1.654 theoretische Unterrichtsstunden sowie 2.100 Unterrichtsstunden mit praktischer Unterweisung. Es werden Patienten mit unterschiedlichen Störungsbildern von den Schülern und Schülerinnen in der Lehranstalt unter Supervision von Lehrtherapeuten behandelt. Ergänzend lernen die zukünftigen Logopäden (m/w/d) den Arbeitsalltag in externen Praktika in den Kooperationseinrichtungen der Schule kennen. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Die Logopädieausbildung und die Berufsausübung des Logopäden sind geregelt im Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 07. Mai 1980 (Bundesgesetzblatt 1.22/80, Seite 529) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden vom 01.10.1980 (Bundesgesetzblatt 1.63/80, Seite 1892).