Integrationshelfer/in –
oder auch Schulassistent, Schulbegleiter, Integrationsassistent, Inklusionshilfskraft – es gibt viele Bezeichnungen für diese wichtige Tätigkeit im Rahmen der Umsetzung der Forderung nach Inklusion.
Im Sozialwesen besteht ein hoher Bedarf an entsprechenden Fachkräften, es existieren jedoch keine allgemein gültigen Ausbildungs- oder Schulungsvorgaben.
Integrationshelfer/innen unterstützen Kinder mit psychischen Störungen oder mit geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer (den Fähigkeiten des Schülers entsprechenden) Regelschule unterrichtet werden und auch Schüler an Förderschulen und auch in Kindergärten und Kindertagesstätten.
Ziel ist, dass ein behindertes Kind die bestmögliche Schulbildung und einen allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht und zu einem selbständigen Leben befähigt wird.
Inklusion bedeutet letztendlich, dass ein Schüler mit besonderem Förderungsbedarf im Regelschulbereich Lernfortschritte erreichen und so langfristig und individuell in die Schulgemeinschaft eingegliedert werden kann.
Dabei sind Integrationshelfer keine Lehrkräfte, sondern übernehmen sowohl pflegerische Aufgaben als auch Hilfestellungen im Unterricht. Sie agieren soweit wie möglich im Hintergrund und unterstützen nur bei Bedarf, um dem Schüler Freiraum für die Entwicklung seiner Selbständigkeit zu eröffnen: während der Pausen und auf dem Schulweg sowie bei Klassenfahrten und Arbeitsgemeinschaften.
Zu den Unterstützungsleistungen im motorischen und körperlichen Bereich gehören auch z. B. die Bedienung von Geräten, das An- und Auskleiden z. B. beim Sport- und Schwimmunterricht, die Begleitung bei Toilettengängen, das Bewegen eines Rollstuhls oder die Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme.
Sie unterstützen in der Kommunikation (vor allem bei autistischen Kindern) und leisten emotionale Unterstützung beispielsweise bei der Beruhigung des betreuten Schülers und Förderung von sozialem Regelverhalten (hinsichtlich Wahrnehmung, Interaktionen und Sozialkompetenz). Sie leiten das Kind zu deeskalierendem Verhalten, erhöhter Frustrationstoleranz an. Integrationshelfer/innen fördern und unterstützen außerdem die Kontaktaufnahme zu Mitschülern und sind bei der Kommunikation zwischen Elternhaus, Kind und Schule behilflich.
Voraussetzung ist eine hohe Fachkompetenz in Sozialwissenschaften und Medizin sowie ein breites Spektrum an Handlungs- und Projektkompetenzen – in Verbindung mit Empathie!
Der sechsmonatige Qualifizierungslehrgang „Integrationshelfer“ in der amt-Gesundheitsakademie im Vest vermittelt für diese wichtige berufliche Herausforderung die nötigen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten in mehreren Modulen inclusive 2 praktischen Erprobungspraktika in Einrichtungen wie Regelschule oder KIGA bzw. KITA. Für die Qualifizierung steht das erfahrene Dozententeam der staatlich anerkannten Fachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie zur Verfügung sowie Inklusionserfahrene Berufspraktiker zur Verfügung.
Informationen über amt-Gesundheitsakademie im Vest 02361 13522, www.amt-schulen.de